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Energieausweis

Energieausweis

Informationen rund um den Energieausweis.

Energieausweis

Nach der sogenannten Energieeffizienzrichtlinie des euro­päischen Rates müssen alle Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass beim Bau von Gebäuden, bei Neuvermietungen von Gebäuden oder beim Verkauf von Gebäuden ein Energie­ausweis vorgelegt werden kann.

Umfang und Aussehen des Energieausweises sind für Deutschland in der Energie-Einsparverordnung 2009 (EnEV 2009) festgelegt.Diese trat am 01.10.2009 in Kraft und regelt die verbindliche, stufenweise Einführung des Gebäude­energieausweises.

Fragen zum Energieausweis

Wann ist der Energieausweis auf Nachfrage vorzulegen?
  • für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965 seit dem 01.07.2008
  • für Wohngebäude nach Baujahr 1965 seit dem 01.01.2009
Wer benötigt wann, welchen Energieausweis?

Für die meisten Wohngebäude können Energieausweise sowohl auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs als auch auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellt werden mit einer Ausnahme: Diese gilt für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde. Hier sollen nur Bedarfsausweise zulässig sein, es sei denn, beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht.

Mit dem Online-Check der EnergieAgentur NRW können Sie Ihre Fragen zum Energieausweis schnell beantworten

Zum Online-Check

Energieverbrauchsausweis

Energieverbrauchsausweis

Nutzen Sie unsere Energieausweis-Prognose und erfahren Sie mehr über den Energieverbrauch Ihres Gebäudes:

Nach Angabe der letzten drei vollständigen Jahres-Heiz­energieverbräuche Ihres Gebäudes sowie einiger Angaben zu dessen Größe und Standort, ermittelt das Programm die wichtigsten Aussagen des ab 01.07.2008 bzw. 01.01.2009 notwendigen Energieausweises für vermietete oder zu verkaufende Wohngebäude.

Dieser Service ist für unsere Kunden selbstverständlich kostenfrei.

Zum Energieverbrauchsausweis-Rechner

Die Darstellung des Ergebnis­ses sowie dessen Ausdruck ist angelehnt an das Aussehen des tatsächlichen Energieausweises. Um Missbrauch vorzubeugen, bitten wir jedoch um Verständ­nis für einige markante Änderungen des Ausweis-Layoutes sowie eine großzügige Rundung des rechnerischen Ergebnisses. Dargestellt sind die Ergebnisse des verbrauchsorientierten Energieausweises. Dies gilt sowohl für den verbrauchs- als auch für den bedarfsorientierten Gebäudeenergieausweis.

Der Energieausweis von den Stadtwerken Düsseldorf

Nach vorangehender Verbrauchrecherche erstellen die Stadtwerke Düsseldorf einen verbrauchs­orientierte Energieausweise. Dazu benötigen wir von Ihnen, als Eigentümer, einige Angaben.

Weiter Informationen

Informationen zu Rechnungsduplikaten

Für die Ausstellung von Rechnungsduplikaten benötigen wir die Einverständniserklärungen Ihrer Mieter. Aus Datenschutzgründen erfolgt Ausdruck und Aushändigung der Duplikate nur persönlich im Kundenzentrum Höherweg 100.

Für diesen administrativen Aufwand berechnen wir je Einverständniserklärung eine Pauschale von fünf Euro.

Bitte senden Sie die Unterlagen an:

Stadtwerke Düsseldorf AG
Energieberatung
Höherweg 100
40233 Düsseldorf

Wir bieten ihnen ebenfalls bedarfsorientierte Energieausweise an. Diese können unab­hängig von Gebäudealter und Anzahl der Wohneinheiten erstellt werden.

Für die Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises erstellen wir Ihnen auf Wunsch ein individuelles Angebot.

Weiter Informationen

Film-Beitrag der Stadtwerke Düsseldorf auf CenterTV zum Thema Energieausweis:


Ihr Ansprechpartner

Marc Andre Müller

Marc André Müller

Tel.: (0211) 821 2121
Fax: (0211) 821 3170
energieberatung@swd-ag.de
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